Aufgenommen werden Klienten ab der Pubertät, etwa ab 12 Jahren, welche so in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, dass sie intensive Hilfen zur Erziehung benötigen, mit

  • Entwicklungsstörungen

  • Folgen seelischer Misshandlung, Gewalterfahrung in der Familie

  • sexuellem Trauma im Kindesalter, anderen Traumata im Kindesalter

  • Milieuschäden, Deprivation, Verwahrlosungstendenzen

  • Verhaltensauffälligkeiten, Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsbereich

  • Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen, Aufmerksamkeitsstörungen

insbesondere von Alkoholiker-Eltern. Aufgenommen werden auch Klienten nach Aufenthalt in einer Fachklinik, speziell mit den Diagnosen  

  • Affektive Störungen (ICD-10 F30-F39)

  • Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (psychosomatische Erkrankungen) (ICD F40-F48)

  • Psychische und Verhaltensstörungen in Folge von körperlichen Störungen (ICD 10 F51)

  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (ICD F60-F69)

  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend (Störungen des Sozialverhaltens) (ICD 10 F90-F98)

  • Emotionale Störung mit Trennungsangst im Kindesalter (ICD F 93.0)

  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) (ICD 10 F.43.1)

  • Andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (ICD-10 F62.0)

Die Hilfen werden in jedem Einzelfall individuell festgelegt, nach Absprache mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten, i. d. R. nach §§ 27, 34, 35 a, 35, 41 SGB VIII.

Ausschlusskriterien: Akut Suchtkranke, Kinder mit nicht nur unerheblichen geistigen Behinderungen und welche eine soziotherapeutische Langzeit-Einzelbetreuung benötigen.