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Aufgenommen werden Klienten ab
der Pubertät, etwa ab 12 Jahren, welche
so in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, dass sie intensive
Hilfen zur Erziehung benötigen, mit
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Entwicklungsstörungen
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Folgen
seelischer Misshandlung, Gewalterfahrung
in der Familie
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sexuellem
Trauma im Kindesalter, anderen
Traumata im Kindesalter
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Milieuschäden,
Deprivation, Verwahrlosungstendenzen
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Verhaltensauffälligkeiten,
Schwierigkeiten
im Lern- und Leistungsbereich
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Persönlichkeitsstörungen,
Angststörungen,
Aufmerksamkeitsstörungen
insbesondere
von Alkoholiker-Eltern. Aufgenommen werden auch Klienten nach Aufenthalt in einer Fachklinik,
speziell mit den Diagnosen
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Affektive
Störungen (ICD-10 F30-F39)
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Neurotische,
Belastungs- und somatoforme Störungen (psychosomatische
Erkrankungen) (ICD F40-F48)
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Psychische
und Verhaltensstörungen in Folge von körperlichen Störungen
(ICD 10 F51)
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Persönlichkeits-
und Verhaltensstörungen (ICD F60-F69)
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Verhaltens-
und emotionale Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend
(Störungen des Sozialverhaltens) (ICD 10 F90-F98)
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Emotionale
Störung mit Trennungsangst im Kindesalter (ICD F 93.0)
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Posttraumatische
Belastungsstörung (PTBS) (ICD 10 F.43.1)
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Andauernde
Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung (ICD-10 F62.0)
Die
Hilfen werden in jedem Einzelfall individuell festgelegt, nach
Absprache mit dem Jugendamt und den Sorgeberechtigten, i. d. R.
nach §§ 27, 34, 35 a, 35, 41 SGB
VIII.
Ausschlusskriterien:
Akut Suchtkranke, Kinder mit nicht nur unerheblichen geistigen
Behinderungen und welche eine soziotherapeutische
Langzeit-Einzelbetreuung benötigen.
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